Kommunale Kehrmaschine aktuell nicht betriebsfähig

14. 06. 2022

Aufgrund eines erneuten maßgeblichen Fahrzeugschadens kann die kommunale Kehrmaschine aktuell keine Straßenreinigungsarbeiten leisten.

Somit fallen die Reinigungsleistungen auf unbestimmte Zeit aus.

Die Reparaturleistungen sind bereits veranlasst. Allerdings lässt sich der Reparaturumfang noch nicht bestimmen und damit auch der Wiedereinsatz noch nicht terminieren.

 

Sollte der Ausfall der Kehrmaschine länger als 1 Monat in Anspruch nehmen, wird gemäß § 2 Abs. 3-5 Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Genthin

eine Gebührenminderung im darauffolgenden Jahr, mit Erstellung des Jahresbescheides, erfolgen.

 

Die Verwaltung der Stadt Genthin

Fachbereich Bau