Beantragung eines Onlinewahlscheines für die bevorstehende Abwahl des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) am 08.05.2022 in der Einheitsgemeinde Stadt Genthin

Am 08.05.2022 findet in der Einheitsgemeinde Stadt Genthin einschließlich ihren Ortschaften die Abwahl des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) statt.

 

Auch bei dieser Wahl wird Ihnen wieder die Möglichkeit eröffnet, Ihre Briefwahlunterlagen mit Briefzustellung auch über die Webseite der Stadt Genthin zu beantragen.

 

Seit dem 01.04.2022 ist das Online-Portal für Sie geöffnet. Genutzt werden kann es bis zum 04.05.2022 (12:00 Uhr).

 

Der entsprechende Link für die Beantragung eines Onlinewahlscheines ist leicht zu finden. Er befindet sich oben rechts in der Menüleiste unserer Webseite: www.stadt-genthin.de.

 

Mit  folgendem Link gelangen Sie ebenfalls direkt zur Beantragung Onlinewahlschein.

 

Nützliche Informationen wie die Adressanschriften der Wahllokale, die barrierefreie Zugänglichkeit der Wahlräumlichkeiten oder die Kontaktdaten der Wahlbehörde finden Sie dort ebenfalls.

 

Beachten Sie jedoch, dass das Verschicken der Briefwahlunterlagen mit dem Postweg im Normalfall bis zu 3 Tage dauern kann. Generell werden die Stimmzettel bzw. die Wahlunterlagen dem Briefwahlbüro erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt, sodass die Möglichkeit eines „Briefwahlganges“ innerhalb der Verwaltung nicht sofort nach der Freischaltung des Portals besteht.

 

Eine pünktliche Zustellung der Briefwahlunterlagen vor der Wahl (beispielsweise bei einer Beantragung ab dem 04.05.2022) kann nicht gewährleistet werden. In diesem Fall können Sie die beantragten Unterlagen aber dennoch vor Ort in der Stadt Genthin, Briefwahlbüro abholen.

 

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Meldebehörde zu den gewohnten Sprechzeiten gerne unter der Telefonnummer 03933/876 209 o. 208 oder E-Mail: wahlen@stadt-genthin.de zur Verfügung

 

 

Elsner

Stadtwahlleiterin

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Veröffentlichung

Mo, 04. April 2022

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