Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder für das Schuljahr 2023/2024
Nachdem die angefügte Schulbezirkssatzung aus der vorherigen Pressemitteilung nicht mit der gültigen Satzung übereinstimmend veröffentlicht wurde, erfolgt nun die Korrektur. Änderungen hat es ebenfalls im Anmeldeverfahren gegeben, um Beachtung wird gebeten.
Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 geboren wurden und somit im Jahr 2023 schulpflichtig werden, müssen von ihren Erziehungsberechtigten an der zuständigen Grundschule der Stadt Genthin angemeldet werden.
Weiterhin ist zu erwähnen, dass das Anmeldeverfahren unter Vorbehalt der zu jener Zeit gültigen Eindämmungsverordnung stattfindet.
Grundschule Uhland
Guerickestraße 11
Tel.: 03933 820050
Die GS Uhland benachrichtigt die Erziehungsberechtigten.
Grundschule Stadtmitte
Jahnstraße 4
Tel.: 03933 2081
Die GS Stadtmitte benachrichtigt die Erziehungsberechtigten.
Grundschule Diesterweg Dienstag, den 01.03.2022 von 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch, den 02.03.2022 von 12.00 bis 17.00 Uhr
Jungfernsteg 2 a
Tel.: 03933 805264
In der GS Diesterweg ist das Kind persönlich vorzustellen und eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch ist mitzubringen.
Grundschule Tucheim
Tel.: 039346 240
Die GS Tucheim benachrichtigt die Erziehungsberechtigten.
Die Übersicht der Schulbezirke laut Satzung liegt in den Kindertageseinrichtungen aus.
Die korrigierte Satzung wird angefügt.
Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Mitarbeiter für Schulen/Soziales/Senioren, Marktplatz 3, Rathaus, Zimmer 2.03 oder telefonisch unter 03933 876-214.
Die Verwaltung der Stadt Genthin
Fachbereich Verwaltung/Bürgerservice
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