Kommunale Kehrmaschine aktuell nicht betriebsfähig
Auf Grund eines maßgeblichen Fahrzeugschadens kann die kommunale Kehrmaschine aktuell keine Straßenreinigungsarbeiten leisten.
Somit fallen die Reinigungsleistungen auf unbestimmte Zeit aus.
Die Reparaturleistungen sind bereits veranlasst. Allerdings lässt sich der Reparaturumfang noch nicht bestimmen und damit auch der Wiedereinsatz noch nicht terminieren.
Sollte der Ausfall der Kehrmaschine länger als 1 Monat in Anspruch nehmen, wird gemäß § 2 Abs.3-5 Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Genthin eine Gebührenminderung im darauffolgenden Jahr, mit Erstellung des Jahresbescheides, erfolgen.
Die Verwaltung der Stadt Genthin
Fachbereich Bau
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