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Förderaufrufe zu öffentlicher Ladeinfrastruktur

27. 09. 2021

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt bis Ende 2025 insgesamt 590 Millionen Euro für den weiteren Aufbau und die Nachrüstung öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland zur Verfügung. Ziel ist es, insgesamt mindestens 50.000 zusätzliche Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) zu errichten. Der erste Förderaufruf der neu aufgelegten Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ wurde am 17. August 2021 veröffentlicht.

 

Danach können neben Städte und Gemeinden auch Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen Förderanträge stellen.

 

Im ersten Förderaufruf der neu aufgelegten Förderrichtlinie werden gefördert:

  • rund 9.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt (Normalladepunkte),

  • rund 9.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist (DC-Schnellladepunkte) und

  • der zu einem geförderten Ladepunkt gehörende Netzanschluss bzw. die Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher.

Gefördert werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Alle geförderten Ladesäulen müssen öffentlich zugänglich sein und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Anträge im ersten Förderaufruf können ab sofort bis zum 18.01.2022 bei der

 

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Stichwort „LIS –1. Förderaufruf“

Schloßplatz 9

26603 Aurich

 

gestellt werden.

 

Des Weiteren gab es einen zweiten Aufruf vom 18.08.2021. Danach können Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen und auch Privatpersonen die Nachrüstung bereits vorhandener öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur gefördert bekommen.

Gegenstand des zweiten Förderaufrufs ist die Modernisierung bestehender Ladeeinrichtungen sowie des dazugehörigen Netzanschlusses inklusive der möglichen Kombination mit einem Pufferspeicher. Modernisierungen können entweder in Form einer Aufrüstung (Erweiterung des Leistungsumfangs sowie Hinzufügen oder Austausch einzelner Komponenten) oder einer Ersatzbeschaffung (kompletter Austausch der Hardware) erfolgen.

 

Die maximale Förderhöhe für die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung einer Ladeeinrichtung liegt bei 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt und wird durch den maximalen Förderbetrag von 20.000 Euro pro Ladepunkt gedeckelt.

 

Anträge im Rahmen des 2. Förderaufrufs können ebenfalls ab sofort bis zum 27.01.2022. bei der

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) 

Stichwort „LIS –2. Förderaufruf“

Schloßplatz 9

26603 Aurich

 

eingereicht werden.

 

Weitere Informationen zu den ergangenen Förderaufrufen finden Sie unter:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/erster-aufruf-foerderrichtlinie-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile 

 

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/erster-aufruf-foerderrichtlinie-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge-kontingente.pdf?__blob=publica-tionFile

 

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/erster-aufruf-foerderrichtlinie-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge-zuweisung-plz.pdf?__blob=publicationFile

 

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/zweiter-aufruf-foerderrichtlinie-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur-elektrofahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile

 

 

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