Bekanntmachung der Stadt Genthin über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes 02/92 „Industrie- und Gewerbepark Am Fläming“ Ortschaft Schopsdorf

10. 03. 2021

Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB

  • Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3Abs.2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Genthin hat am 10.12.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes 02/92 „Industrie- und Gewerbepark Am Fläming“ Ortschaft Schopsdorf vom September 2020 inklusive der Begründung gebilligt. Es wurde beschlossen, auf Grundlage des gebilligten Entwurfes, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Plangebietsabgrenzung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Stadtrat hat ebenfalls die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB nach Anlage 2 BauGB zur 4. Änderung des Bebauungsplanes 02/92 „Industrie- und Gewerbepark Am Fläming“ Ortschaft Schopsdorf vom September 2020 gebilligt. Die Vorprüfung des Einzelfalls kommt zum Ergebnis, dass die 4. Änderung des Bebauungsplanes voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.

 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, geändert. Die Änderung ermöglicht keine Neuversiegelung im Vergleich zum bisher zulässigen Umweltzustand, der sich aus den Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes ergibt. Die Errichtung einer bis zu 45 m hohen Siloanlage mit Mischanlagen auf einer Grundfläche von bis zu 2.000 m2 führt zu einer dauerhaften Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes durch einen neuen Komplex baulicher Anlagen, der die vorhandenen Gebäude deutlich überragt. Aufgrund der Vorprägung auch durch höhere bauliche Anlagen und der Einrahmung durch Waldflächen und sonstige Gehölzstrukturen wird eingeschätzt, dass die Veränderung zu keinen erheblichen Auswirkungen auf das ohnehin durch großflächige Industrie- und Gewerbekomplexe an einer Autobahn bestimmte Orts- und Landschaftsbild führt.

 

Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung umfasst das gesamte Betriebsgrundstück des Betonwerks der Firma Diephaus Betonwerk GmbH in der Schopsdorfer Industriestraße 9 gemäß beiliegendem Lageplan. Wesentliche Ziele der Änderung sind die Erhöhung der bisher zulässigen Grundflächenzahl und Höhe baulicher Anlagen.

 

Auf Grund der pandemischen Lage findet bei der Auslegung der Planungsunterlagen das Plansicherstellungsgesetz Anwendung.

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes 02/92 „Industrie- und Gewerbepark Am Fläming“ Ortschaft Schopsdorf wird mit Plankarte, Begründung und Vorprüfung des Einzelfalls und umweltrelevanten Stellungnahmen

vom 22.03.2021 bis einschließlich 26.04.2021

bei der Stadtverwaltung Genthin, Fachbereich Bau/Stadtentwicklung, Marktplatz 3, Raum 1.05/1.04 während der Dienstzeiten

Montag          08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Dienstag       08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch        08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Donnerstag   08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Freitag           08.00 Uhr - 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist telefonisch unter der Nummer 03933/876 407 oder 03933/876 401nachzufragen.

In Abhängigkeiten der geltenden Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist ein Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren.

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen parallel zur öffentlichen Auslegung auf der Internetseite www.stadt-genthin.de unter Punkt Verwaltung – Bauleitplanungen - B-Plan 02/ 92 GI Am Fläming, Schopsdorf-4.Änderung - Auslegung Entwurf eingestellt.

Neben der Abgabe von Stellungnahmen und Einwendungen zur Niederschrift im Rahmen der öffentlichen Auslegung können auch elektronische Stellungnahmen unter: abgegeben werden. Stellungnahmen sind in jeglicher Schriftform zulässig.

In begründeten Fällen werden die Unterlagen durch Versendung zur Verfügung gestellt.

Während der Auslegungszeit können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über diese Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 sowie §4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art.6 Abs. 1 Buchst.e DSGVO und dem DatenschutzgesetzLand Sachsen-Anhalt.

 

Genthin, den 09.03.2021

 

(Matthias Günther)

Bürgermeister

 

 

 

Bild zur Meldung: Bekanntmachung der Stadt Genthin über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 4. Änderung des Bebauungsplanes 02/92 „Industrie- und Gewerbepark Am Fläming“ Ortschaft Schopsdorf