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Festsetzung der Grundsteuern A und B, Straßenreinigungsgebühren sowie Hundesteuern 2021 durch öffentliche Bekanntmachung für die Stadt Genthin

11. 01. 2021

 

Im Jahr 2021 erhält nur derjenige einen Abgaben-Jahresbescheid bei dem sich Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen oder am Messbetrag ergeben haben sowie bei erstmaliger Veranlagung. Diese Abgaben-Jahresbescheide wurden mit Datum vom 12. Januar 2021 an die Steuerpflichtigen versendet. Erhalten Sie keinen Abgaben-Jahresbescheid 2021, so gilt der zuletzt zugestellte Bescheid weiter. Die öffentliche Bekanntmachung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Genthin vom 14. Januar 2021 nachzulesen.

 

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