Festsetzung der Grundsteuern A und B, Straßenreinigungsgebühren sowie Hundesteuern 2021 durch öffentliche Bekanntmachung für die Stadt Genthin

11. 01. 2021

 

Im Jahr 2021 erhält nur derjenige einen Abgaben-Jahresbescheid bei dem sich Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen oder am Messbetrag ergeben haben sowie bei erstmaliger Veranlagung. Diese Abgaben-Jahresbescheide wurden mit Datum vom 12. Januar 2021 an die Steuerpflichtigen versendet. Erhalten Sie keinen Abgaben-Jahresbescheid 2021, so gilt der zuletzt zugestellte Bescheid weiter. Die öffentliche Bekanntmachung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Genthin vom 14. Januar 2021 nachzulesen.

 

Die Verwaltung der Stadt Genthin

Fachbereich Finanzen