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Festsetzung der Grundsteuern A und B, Straßenreinigungsgebühren sowie Hundesteuern 2020 durch öffentliche Bekanntmachung für die Stadt Genthin

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 10. 01. 2020

Im Jahr 2020 erhält nur derjenige einen Abgaben-Jahresbescheid bei dem sich Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen oder am Messbetrag ergeben haben sowie bei erstmaliger Veranlagung. Diese Abgaben-Jahresbescheide wurden mit Datum vom 10.01.2020 an die Steuerpflichtigen versendet. Erhalten Sie keinen Abgaben-Jahresbescheid 2020, so gilt der zuletzt zugestellte Bescheid weiter. Die öffentliche Bekanntmachung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Genthin vom 10.01.2020 nachzulesen.

 

Stadtverwaltung

FB Finanzen/Immobilienwirtschaft

 

Pressemitteilung Nummer 2/2020

10. Januar 2020

 

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