Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
Mit Verfügung vom 13.12.2019 hat der Landkreis Jerichower Land die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt und die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
1. im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der
a) | Erträge auf | 24.236.200 Euro |
b) | Aufwendungen auf | 24.020.500 Euro |
2. im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der
a) | Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 23.012.500 Euro |
b) | Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 21.976.400 Euro |
c) | Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 2.552.300 Euro |
d) | Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 3.704.000 Euro |
e) | Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 850.000 Euro |
f) | Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 547.300 Euro |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird auf 850.000 Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 7 Mio. Euro festgesetzt.
Stadtverwaltung
FB Finanzen/Immobilienwirtschaft
Pressemitteilung Nummer 156/2019
18. Dezember 2019