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Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 18. 12. 2019

Mit Verfügung vom 13.12.2019 hat der Landkreis Jerichower Land die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt und die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

 

1. im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der             

a) Erträge auf 24.236.200 Euro
b) Aufwendungen auf                            24.020.500 Euro

 

2. im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der

a) Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                          23.012.500 Euro
b) Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 21.976.400 Euro
c) Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 2.552.300 Euro
d) Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf        3.704.000 Euro
e) Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 850.000 Euro
f) Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 547.300 Euro

           

festgesetzt.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird auf 850.000 Euro festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 7 Mio. Euro festgesetzt.

  

Stadtverwaltung

FB Finanzen/Immobilienwirtschaft

 

Pressemitteilung Nummer 156/2019

18. Dezember 2019

 

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