Änderung der Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in der Stadt Genthin
Die Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in der Stadt Genthin ändern sich zum 01.01.2020.
Die neuen Kostenbescheide werden zum gegebenen Zeitpunkt an die Personensorge-berechtigten versendet.
In diesem Zusammenhang geben wir folgende Hinweise:
-
Sollten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für die Bezahlung der Kostenbeiträge eingerichtet haben, denken Sie bitte an die notwendigen Änderungen.
-
Sollten Sie eine Kostenübernahme nach § 90 SGB VIII vom Landkreis Jerichower Land erhalten, denken Sie bitte daran, die entsprechenden Änderungen dem Landkreis Jerichower Land gegenüber schnellstmöglich anzuzeigen.
Stadtverwaltung
FB Verwaltung/Bürgerservice
Pressemitteilung Nummer 149/2019
05. Dezember 2019