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Änderung der Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in der Stadt Genthin

05. 12. 2019

Die Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in der Stadt Genthin ändern sich zum 01.01.2020.

Die neuen Kostenbescheide werden zum gegebenen Zeitpunkt an die Personensorge-berechtigten versendet.

In diesem Zusammenhang geben wir folgende Hinweise:

 

  1. Sollten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für die Bezahlung der Kostenbeiträge eingerichtet haben, denken Sie bitte an die notwendigen Änderungen.

 

  1. Sollten Sie eine Kostenübernahme nach § 90 SGB VIII vom Landkreis Jerichower Land erhalten, denken Sie bitte daran, die entsprechenden Änderungen dem Landkreis Jerichower Land gegenüber schnellstmöglich anzuzeigen.

  

Stadtverwaltung

FB Verwaltung/Bürgerservice

 

Pressemitteilung Nummer 149/2019

05. Dezember 2019

 

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