Antwort des Bürgermeisters auf den offenen Brief der Vereine

30. 08. 2019

"Es geht hier um das Haus der Werktätigen des ehem. Waschmittelwerkes Genthin. Nach der Wende ging das Gebäude wie das Unternehmen wieder an Henkel. Als Henkel dann Genthin 2008 verließ wurde es an die QSG übereignet. In 2017 wurde das Haus von der QSG mbH an ein in direkter Nachbarschaft befindliches Produktionsunternehmen für Waschmittel verkauft.

 

Ich verstehe den Unmut der Vereine, die hier vor neue Herausforderungen bei ihren Proben und Aufführungen gestellt werden, kann aber bei Schlagworten wie "Ein Todesstoß für die Kultur in Genthin" bei weitem nicht mitgehen. Es gibt viele Möglichkeiten in Genthin, Kultur zu erleben, Blasmusikkonzerte, Karneval oder Weihnachtsmärchen aufzuführen oder dafür im Vorfeld zu proben. Einige lokale Gastronomen sehen gute Möglichkeiten und Kapazitäten, um den Vereinen zu helfen. Auch die Stadt Genthin unterstützt mit ihren Möglichkeiten und bietet Lagerkapazitäten an.

 

Ein nächster „freiwilliger“ Betriebskostenzuschuss (jährlich 50.000 €) kann erst dann gezahlt werden, wenn der Haushalt für 2019 genehmigt worden ist. Die Fraktionsvorsitzenden haben sich klar dafür ausgesprochen.

Richtig ist aber auch, dass die Betriebskostendarstellung der QSG durch die Stadt Genthin mehrfach und grundsätzlich beanstandet wurde, der Pächter sich aber bisher weigerte, die Berechnungen bzw. Belege hierfür vorzulegen.

 

Die Stadt kann das Gebäude ab 1.1.2022 vom neuen Eigentümer pachten. Um die Zeit bis zum 31.12.2021 zu überbrücken, werde ich den Stadträten mit unseren zukünftigen Haushalten für 2020 und 2021 vorschlagen, das Budget für das Kulturhaus zu berücksichtigen, aber auch eine ordentliche Abrechnung der Kostenpositionen einfordern. Gehen die Stadträte hier mit, könnten die Vereine durchgehend bleiben.

 

Den Vereinen hatte ich geraten, in Widerspruch zur Kündigung zu gehen. Sie müssten demnach frühestens im Frühjahr 2020 das Haus verlassen."

 

Matthias Günther

Bürgermeister der Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

 

Pressemitteilung Nummer 107/2019

29. August 2019