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Übergangszeit ohne genehmigten Haushalt - Auswirkungen auf den Baumaßnahmenplan 2019 zum Stand April 2019

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 03. 05. 2019

Im  Bau- und Vergabeausschuss am 29.04.2019 informierte Fachbereichsleiterin Dagmar Turian die Stadträte und Öffentlichkeit zu den Auswirkungen des nicht genehmigten Haushalts auf die Bearbeitungs­mög­lich­keiten der verschiedenen Baumaßnahmen.

 

Grundsätzlich gilt, dass die Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, auch weitergeführt werden können. Maßnahmen aber, die noch nicht begonnen wurden, müssen bis zur Haushaltsgenehmigung warten.

 

 

 

Demnach ergeben sich folgende Bearbeitungs­mög­lich­keiten für unsere verschiedenen Baumaßnahmen:

 

 

 

Wasserturm - Sanierung

Unabhängig vom Haushalt wird das Projekt mit Beschluss des Stadtrates vom 25.04.2019 für den Haushalt 2020 neu beantragt.

 

Hintergrund: Die Stadt erhielt für die ausgeschriebene Kernleistung am Ende nur extrem teure Angebote (günstigstes Angebot 172 %) und entschied daher die Baumaßnahme in 2020 neu anzugehen.

 

Feuerwehr Parchen und Gladau – Anbau und
Machbarkeitsstudie Feuerwehr Genthin Mitte

Kein Maßnahmenbeginn ohne Haushaltsgenehmigung.

 

Grundschule Uhland - Umbau für Inklusion

Maßnahmenbeginn erst nach Haushaltsgenehmigung.

 

Stadtkulturhaus - Erweiterte Betrachtung

Maßnahmenbeginn erst nach Haushaltsgenehmigung.

 

Berliner Chaussee - Turnhalle

Maßnahmenbeginn erst nach Haushaltsgenehmigung.

 

Ortsdurchfahrt B1 - Restbearbeitung

Das Vorhaben läuft ungehindert zur Haushaltsgenehmigung. Arbeiten erfolgen, da es sich um vertragliche Nachverpflichtungen handelt.

 

 

 

Bushaltestelle G.-Scholl-Straße - Neubau

Das Vorhaben läuft ungehindert zur Haushaltsgenehmigung. Arbeiten können erfolgen. Projektvorbereitungen haben begonnen. Entwurfsplanung wird zeitnah dem Bau- und Vergabeausschuss vorgelegt.

 

Stadtumbau Ost - Rückbau Plattenbauten

Arbeiten können erfolgen. Hier wird kein Eigenanteil gebunden. Damit sind Ausgaben an die Wohnungsunternehmen durch Fördermitteleinnahmen gedeckt.

 

Stadtsanierung - Endabrechnung

Maßnahme kann erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine unabweisbare Aufgabe, da das Land Sachsen-Anhalt eine befristete Endabrechnung vorgegeben hat. Mittelausgabe ist über Mittelfreigabe zu sichern.

 

Sportplatz Berliner Chaussee - Sanierung

Maßnahme aktuell noch nicht Haushaltsbestandteil, da in den zurückliegenden Jahren nicht bewilligt wurde. Mit der Überarbeitung der HH-Satzung 2019 ist durch die Stadträte zu entscheiden, ob der Förderantrag Berücksichtigung findet.

 

Gewerbegebiet Nord Regenentwässerung – Ertüchtigung

Das Vorhaben läuft ungehindert zur Haushaltsgenehmigung. Ermächtigung liegt vor. Aktuell wurde Grundstücksbereitstellung / Bauerlaubnis verhandelt. Projektentwurf ist damit abzuschließen und wasserbehördliche Genehmigung ist zu beantragen, folgend die Ausschreibung zu sichern, so dass die Ausführung noch in 2019 erfolgen kann.

 

Turnhalle Grundschule Uhland - Sanierung

Das Vorhaben läuft ungehindert zur Haushaltsgenehmigung. Die Projekterarbeitung befindet sich in der Endausfertigung. Das öffentliche Ausschreibeverfahren soll im Juni 2019 durchgeführt werden.

 

Kita Tucheim – Erwägung Ersatzneubau

In der kommenden Stadtratssitzung am 20.06.2019 soll zunächst entschieden werden, ob aus wirtschaftlichen Gründen ein Ersatzneubau verfolgt werden sollte.

 

Kita Kollwitz - Sanierung

Das Vorhaben läuft ungehindert zur Haushaltsgenehmigung. Die marktbedingten Mehrkosten wurden in der Stadtratssitzung am 25.04.2019 bestätigt. Die Auftragsvergabe wurde im Bau- und Vergabeausschuss am 29.04.2019 bestätigt. Bauanlaufberatung im Mai 2019 vorgesehen.

 

Parkplatz Bahnhof - Neuanlage anstatt altem Kiosk

Das Vorhaben läuft ungehindert zur Haushaltsgenehmigung.

Die Finanzierung erfolgt über Stadtsanierung und das dazu angelegte Treuhänder­konto, damit ist die Ausführung gesichert. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass die Ausschreibung der Bauleistung im Mai 2019 erfolgen kann und damit die Ausführung im Hebst 2019 gesichert ist.

 

Objektunspezifische generelle Maßnahmen zur Bauwerkserhaltung

Je nach Dringlichkeit und Unabweisbarkeit können Maßnahmen erfolgen.

In Fällen ohne Dringlichkeit ist ein Maßnahmenbeginn erst nach Haushalts­genehm­ig­ung möglich.

 

 

 

Bürgermeister der Einheitsgemeinde „Stadt Genthin“

Matthias Günther

Pressemitteilung Nummer 55/2019

03. Mai 2019

 

 

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