Haushaltsplan 2019

04. 04. 2019

Auf Einladung der Kommunalaufsicht hatte am Dienstag, 02. April 2019 eine Beratung bezüglich des eingereichten Haushaltsplans stattgefunden.

 

Am Gespräch beteiligt waren Vorstand Bernhard Braun, die Kämmerin der Stadt Genthin Janett Zaumseil und meine Person Bürgermeister Matthias Günther sowie zwei Mitarbeiterinnen der Kommunalaufsicht.

 

Die Kommunalaufsicht hatte den eingereichten Haushaltsplan geprüft und unterrichtete im Gespräch, das ein wesentlicher Fakt gegen das Kommunalverfassungsgesetz (KVG) verstößt und damit der vorliegende Haushaltsplan nicht genehmigt werden kann. Die Kommunalaufsicht sieht hier keine Handlungsspielräume.

 

Im Detail erläutert:

 

  1. Die Stadt Genthin befindet sich seit 2014 in der Haushaltkonsolidierung und ist seitdem angehalten, den Haushalt umgehend und aktiv zu stabilisieren.

  2. Gemäß KVG ist der Ergebnisplan in seinen Erträgen und Aufwendungen auszugleichen (§ 98 Abs. 3 KVG LSA in Verbindung mit § 100 Abs. 3 KVG LSA).

  3. Ist ein Ausgleich nicht möglich, ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen (bereits existent).

  4. Der Haushaltsausgleich ist zum nächst möglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum fünften Jahr, das auf die mittelfristige Ergebnisplanung folgt, herzustellen. D.h. auf die Stadt Genthin bezogen, dass aus heutiger Sicht (2019), der Haushalt 5 Jahre nach der mittelfristigen Ergebnisplanung (2020-2021-2022) auszugleichen ist (à 2027).

  5. Der vorliegende Haushalt weist jedoch im Ergebnisplan bis inkl. dem Jahr 2027 ein Defizit auf! Im Jahr 2027 sind es -1.251.800 EUR!

  6. Ein genehmigungsfähiger Haushalt liegt jedoch erst dann vor, wenn ein Ausgleich spätestens im Haushaltsjahr 2027 erreicht wird!

 

Da dieser Haushalt hier eindeutig gegen das Kommunalverfassungsgesetz verstößt, werde ich den eingereichten Haushalt formal zurückziehen.

 

Nach bereits durchgeführter Abstimmung mit meiner Kämmerin, haben wir beschlossen, mittels einem kurzfristig durchzuführenden Projektes, noch vor der Sitzungspause im Sommer, einen beschlussfähigen Entwurf zu erarbeiten.

 

Projektziel ist, einvernehmlich mit dem Stadtrat, Handlungsfelder zu identifizieren und konkrete Maßnahmen (Einsparungen, Einnahmenerhöhungen, Optimierungen) zu beschließen.

 

Die Verwaltung wird regelmäßig aus dem Projekt „Haushaltsstabilisierung 2019“ berichten.

 

Matthias Günther

Bürgermeister der Einheitsgemeinde "Stadt Genthin"

 

Pressemitteilung Nummer 37/2019

04.April 2019