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Urteile des Verwaltungsgerichtes Magdeburg zu den Klagen „Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie Gewerbesteuern entgegen der Gebietsänderungsvereinbarung“

15. 10. 2018

Mit den Urteilen vom 05.06.2018 hat das Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden, dass die Steuerbescheide im genannten Verfahren aufgehoben werden und die über dem ursprünglichen Hebesatz gezahlten Steuern für die Jahre 2017 und 2018 von Seiten der Stadt Genthin zurückzuzahlen sind. Dies betrifft allerdings nur die Steuerpflichtigen, die ihren Steuerbescheid mittels Widerspruch angefochten haben. Alle anderen Bescheide sind bestandskräftig geworden und der Steuerpflichtige hat keinen Erstattungsanspruch.

 

Die Stadtverwaltung

 

Pressemitteilung Nummer 212/2018

15. Oktober 2018

 

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