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Pressemitteilung zur Presseveröffentlichung der Volksstimme am 12.04.2018 zum Thema „Kein Ende im Schweinestreit “

12. 04. 2018

Einheitsgemeinde „Stadt Genthin“

 

 

Mit heutiger Presseveröffentlichung der Volksstimme zum Thema „Kein Ende im Schweine-Streit“ wurde eine Diskussion zur Schweinezuchtanlage Gladau in der Sitzung des Wirtschafts- und Umweltausschusses ausgewertet, die aus der Sicht der Verwaltung einer Klarstellung bedarf.

 

Zum Thema Schweinehaltung in Gladau existieren 2 Schwerpunkte in der Bearbeitung:

 

Für die Betriebsanlage in Gladau sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen im Stadtrat beraten werden, die den aktuellen Bauantrag der Firma LFD Holding und Tochtergesellschaften legitimieren.

Nach aktueller Rechtslage kann das Bauvorhaben nur mit der Änderung/Erweiterung des Flächennutzungsplans der Stadt Genthin und einem sich daraus zu entwickelnden Bebauungsplan hergestellt werden.

Dies setzt voraus, dass die Stadt Genthin in ihrer Planungshoheit diesen Antragstellungen zustimmt und die notwendigen Beschlüsse fasst.

 

Eine Beratung im Stadtrat am 26.04.2018, sowie vorhergehend im Bau- und Vergabeausschuss und im Ortschaftsrat, kann nicht erfolgen, da die dazu notwendigen Unterlagen nicht umfassend vorgelegt werden konnten und damit auch keine verwaltungsseitige Bearbeitung möglich war. Sämtliche Beschlüsse, die sich mit diesen planungsrechtlichen Bauvoraussetzungen befassen, sind zwingend öffentlich zu verhandeln und werden auch für die öffentliche Beratung vorbereitet.

 

Darüber hinaus führt die Stadt Genthin aktuell ein Klageverfahren, welches außerhalb der Bauantragstellung und deren Zulässigkeitsvoraussetzungen zu betrachten ist. Die diesbezüglich unterschiedlichen Auffassungen werden innerhalb des Gerichtsverfahrens nichtöffentlich beraten. Diese Streitposition hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die eigentliche Frage zur Schaffung des Baurechtes für die beantragte Anlage in Gladau, sondern sie bezieht sich auf eine Zulassung im Rahmen der aktuellen Tierhaltung.

 

Die Beschlussvorlagen, die in der Kompetenz des Stadtrates und der vorberatenden Gremien liegen, werden zeitnah und firstgerecht vorgelegt, wenn alle Antragsunterlagen vorliegen und fachlich bearbeitet werden konnten.

 

Der Bürgermeister

 

Pressemitteilung Nummer 83/2018

12. April 2018

 

 

 

 

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