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Aufruf für Projektträger mit Anträgen zur Dorfentwicklung und kleinere touristische Maßnahmen sowie Naturschutz

05. 03. 2018

 

Einheitsgemeinde „Stadt Genthin“

 

 

Die nachfolgende Information richtet sich an jene Akteure, deren Projekte auf der diesjährigen (ELER-)Prioritätenliste der LAG nicht mit Mitteln aus dem LEADER-Prozess unterstützt werden konnten und deren Vorhaben nach den Fördergrundsätzen der Richtlinie RELE einen Fördermittelantrag (außerhalb des LEADER-Prozesses) stellen möchten. Des Weiteren ist auch der Aufruf zur Umsetzung der Naturschutzrichtlinie veröffentlicht.

 

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) hat nunmehr alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln auf der Grundlage der o. g. Richtlinie veröffentlicht. Grundsätzlich stehen dabei zwei Förderprogramme (FP) zur Verfügung:

- FP 6314 Dorfentwicklung

- FP 6315 Touristische Infrastruktur

 

Alle für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen stehen auf der zentralen Plattform des Landes Sachsen-Anhalt für Formulare (ELAISA) zur Verfügung:

 

https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/Profilinet_ST_P/public/Hilfe/Info/infoinvestiv.htm

 

Im auf der ELAISA-Plattform eingestellten Merkblatt sind in komprimierter Form alle Rahmenbedingungen für einen Fördermittelantrag erläutert. Fördermittelanträge sind spätestens bis 01.04.2018 beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen.

Das Antragsformular und alle erforderlichen Anlagen (z. B. Stellungnahme der Gemeinde, Antrag zur Erlangung des 10-prozentigen ILEK-Bonus) finden Sie ebenfalls an dieser Stelle. Im Antragsformular sind alle erforderlichen Anlagen und zusätzlichen Informationen aufgeführt.

Im Gegensatz zu LEADER erfolgt die Projektauswahl auf Landesebene mittels sogenannter Auswahlkriterien. Bitte legen Sie auf dieses Formular (Anlage – Erklärung Antragsteller) besonderen Wert. Als Antragsteller bestimmen Sie maßgeblich mit, welcher Punktewert bei den Auswahlkriterien erreicht wird. Das ALFF berät vor dem o. g. Abgabetermin Antragsteller z. B. auf dem Gebiet der Auswahlkriterien.

Bitte denken Sie an die Vollständigkeit der Anträge. Wenn Sie sich um den ILEK-Bonus (10 Prozentpunkte Förderaufschlag) bewerben möchten, senden Sie bitte den Antrag an den Landkreis Jerichower Land. Dort ist Herr Röpke für den ILEK-Bonus zuständig.

Die Förderkonditionen bei der RELE-Richtlinie haben sich nahezu denen des LEADER-Prozesses angeglichen. Bitte wählen Sie auch diesen Weg der Antragstellung.

 

Zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen finden Sie alle Unterlagen unter:

 

https://www.inet17.sachsen-anhalt.de/Profilinet_ST_P/public/Hilfe/Info/infoinvestiv.htm#bio

 

- Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 - FP 6301

 

Hier ist bereits der 28.03.2018 Abgabetermin.

 

 

Der Bürgermeister

 

 

Pressemitteilung Nummer 49/2018

5. März 2018

 

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