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Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023

20. 02. 2018

 

Einheitsgemeinde „Stadt Genthin“

 

 

Die Stadt Genthin informiert, dass für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 Schöffinnen und Schöffen gesucht werden.

Die Anzahl der für das Amtsgericht Burg und das Landgericht Stendal benötigten Schöffen hat der Präsident des Landgerichts Stendal mittels Verfügung festgestellt. Hiernach sind aus der Einheitsgemeinde Stadt Genthin insgesamt 12 Personen zu wählen. Die Vorschlagsliste muss gemäß § 36 Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) mindestens 24 Personen enthalten.

Wenn Sie nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sind, können Sie sich bis zum 04.05.2018 schriftlich bei der Stadt Genthin, Marktplatz 3, 39307 Genthin bewerben. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.stadt-genthin.de oder telefonisch unter 03933 876-201.

 

Der Bürgermeister

 

Pressemitteilung Nummer 40/2018

20. Februar 2018

 

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