Festsetzung der Grundsteuern A und B, Straßenreinigungsgebühren sowie Hundesteuern 2018 durch öffentliche Bekanntmachung für die Stadt Genthin
12. 01. 2018
Einheitsgemeinde „Stadt Genthin“
Im Jahr 2018 erhält nur derjenige einen Abgaben-Jahresbescheid, bei dem sich Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen oder am Messbetrag ergeben haben sowie bei erstmaliger Veranlagung. Diese Abgaben-Jahresbescheide wurden mit Datum vom 10.01.2018 an die Steuerpflichtigen versendet.
Erhalten Sie keinen Abgaben-Jahresbescheid 2018, so gilt der zuletzt zugestellte Bescheid weiter.
Die öffentliche Bekanntmachung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Genthin vom 12.01.2018 nachzulesen.
Der Bürgermeister
Pressemitteilung Nummer 10/2018
12. Januar 2018
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