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Festsetzung der Grundsteuern A und B, Straßenreinigungsgebühren sowie Hundesteuern 2018 durch öffentliche Bekanntmachung für die Stadt Genthin

12. 01. 2018

 

Einheitsgemeinde „Stadt Genthin“

 

 

 

Im Jahr 2018 erhält nur derjenige einen Abgaben-Jahresbescheid, bei dem sich Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen oder am Messbetrag ergeben haben sowie bei erstmaliger Veranlagung. Diese Abgaben-Jahresbescheide wurden mit Datum vom 10.01.2018 an die Steuerpflichtigen versendet.

Erhalten Sie keinen Abgaben-Jahresbescheid 2018, so gilt der zuletzt zugestellte Bescheid weiter.

Die öffentliche Bekanntmachung ist im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Genthin vom 12.01.2018 nachzulesen.

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Pressemitteilung Nummer 10/2018

12. Januar 2018

 

 

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