Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder für das Schuljahr 2019/2020

21. 12. 2017

 

Einheitsgemeinde „Stadt Genthin“

 

 

 

Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2012 bis 30.06.2013 geboren wurden und somit im Jahr 2019 schulpflichtig werden, müssen von ihren Erziehungsberechtigten an der zuständigen Grundschule der Stadt Genthin angemeldet werden.

 

Vorzulegen ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch.

 

Das Kind ist durch die Erziehungsberechtigten in folgenden Grundschulen persönlich vorzustellen:

 

Grundschule Uhland, Guerickestraße 11, Tel.: 03933 820050

Donnerstag, dem 15.02.2018 von 07.30 bis 12.30 Uhr

Montag, dem 19.02.2018 von 13.30 bis 17.30 Uhr

 

Grundschule Stadtmitte, Jahnstraße 4, Tel.: 03933 2081

Montag, dem 26.02.2018 von 14.15 und 15.15 Uhr

Dienstag, dem 27.02.2018 von 14.15 und 15.15 Uhr

 

Grundschule Diesterweg, Jungfernsteg 2 a, Tel.: 03933 805264

Dienstag, dem 20.02.2018 von 08.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch, dem 21.02.2018 von 12.00 bis 17.00 Uhr

 

Das Kind muss in der folgenden Grundschule nicht persönlich vorgestellt werden:

 

Grundschule Tucheim, Tel.: 039346 240

Mittwoch, dem 07.02.2018 von 08.00 bis 16.00 Uhr

 

Die Übersicht der Zuordnung der Straßen für die Grundschulen liegt in den Kindertageseinrichtungen aus und ist in den Schaukästen veröffentlicht.

 

Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin für Schulen/Soziales/Senioren, Marktplatz 3, Rathaus, Zimmer 2.03 oder telefonisch unter 03933 876-214.

 

 

Der Bürgermeister

 

 

Pressemitteilung Nummer 336/2017

21. Dezember 2017