Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018

21. 12. 2017

 

Einheitsgemeinde „Stadt Genthin“

 

 

 

Mit Verfügung vom 20.12.2017 hat der Landkreis Jerichower Land die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 ohne Beanstandung und uneingeschränkt genehmigt und die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

 

1. im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der

a) Erträge auf 22.593.000 Euro

b) Aufwendungen auf 24.326.800 Euro

 

2. im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der

a) Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 21.552.300 Euro

b) Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 22.347.100 Euro

c) Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 5.486.400 Euro

d) Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.669.500 Euro

e) Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 757.600 Euro

f) Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 577.300 Euro

 

festgesetzt.

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Die Stadt hat sich im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes eingehend sowohl mit den Möglichkeiten der Aufwands- bzw. Ausgabenreduzierung als auch der Finanzmittelbeschaffung beschäftigt, Maßnahmen hierzu eingeleitet und umgesetzt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird auf 757.600 Euro festgesetzt.

In diesem Jahr reichen die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit nicht zur Deckung aller zwangsläufigen Auszahlungen. Um bei geplanten Neuverschuldungen die Leistungsfähigkeit nicht zu gefährden, sollte die Schuldenquote unter 10 % liegen. Nach der Haushalts- und Finanzierungsplanung 2018 liegt die Schuldenquote im Finanzierungszeitraum deutlich unter 10 %. Die Pro-Kopf-Verschuldung, die zum Ende des Jahres 2018 bei 491,12 Euro liegt und sich bis zum Jahr 2021 auf 366,26 Euro reduziert, liegt weit unter dem Landesdurchschnitt. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist derzeit noch eingeschränkt, aber die Haushaltslage wird sich im Konsolidierungszeitraum und darüber hinaus bis zum Jahr 2024 sichtlich entspannen.

 

Ich freue mich, dass die Stadt Genthin über einen bestätigten Haushalt für das Jahr 2018 am 01.01.2018 verfügt.

 

 

Der Bürgermeister

 

 

Pressemitteilung Nummer 335/2017

21. Dezember 2017