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Kostenbeitragssatzung der Stadt Genthin – Kostenbeiträge werden nicht erhöht

27. 11. 2017

Einheitsgemeinde „Stadt Genthin“

 

Der Stadtrat der Stadt Genthin hat auf seiner Sitzung am 23.11.2017 die Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder beschlossen.

 

Die Kostenbeitragssatzung musste auf Grund geänderter gesetzlicher Grundlagen angepasst werden. Zudem war eine 5 %-ige Erhöhung der Kostenbeiträge geplant.

Eine Erhöhung der Kostenbeiträge zum 01.01.2018 wird nicht erfolgen, da das Land Sachsen- Anhalt eine Erhöhung der Zuweisungen zugesichert hat.

 

Der Bürgermeister

 

Pressemitteilung Nummer 308/2017

27. November 2017

 

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