Kostenbeitragssatzung der Stadt Genthin – Kostenbeiträge werden nicht erhöht
27. 11. 2017
Einheitsgemeinde „Stadt Genthin“
Der Stadtrat der Stadt Genthin hat auf seiner Sitzung am 23.11.2017 die Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder beschlossen.
Die Kostenbeitragssatzung musste auf Grund geänderter gesetzlicher Grundlagen angepasst werden. Zudem war eine 5 %-ige Erhöhung der Kostenbeiträge geplant.
Eine Erhöhung der Kostenbeiträge zum 01.01.2018 wird nicht erfolgen, da das Land Sachsen- Anhalt eine Erhöhung der Zuweisungen zugesichert hat.
Der Bürgermeister
Pressemitteilung Nummer 308/2017
27. November 2017
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