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Öffentliches Beteiligungsverfahren zum Verordnungsentwurf der Landesverordnung über die NATURA 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt

20. 10. 2017

 

Einheitsgemeinde „Stadt Genthin“

 

Durch einen Beschluss der Landesregierung ist das Landesverwaltungsamt als Obere Naturschutzbehörde aufgefordert, die bisher noch nicht rechtlich gesicherten NATURA 2000-Gebiete mittels einer landesweit gültigen Verordnung zu sichern. Die Unterschutzstellung nach § 32 Abs.4 BNatSchG i.V.m. § 23 Abs.2 NatSchG LSA und § 15 Abs.4 NatSchG LSA geschieht mit einem öffentlichen Beteiligungsverfahren.

In der Zeit vom 4. Oktober 2017 bis 4. Dezember 2017 kann der Verordnungsentwurf zur Unterschutzstellung der NATURA 2000-Gebiete, einschließlich der Anlagen und der dazugehörigen Karten insbesondere für den Bereich der Stadt Genthin einschließlich der Ortschaften während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Genthin, Fachbereich Bau/Stadtentwicklung, Zimmer 1.05, Marktplatz 3, 39307 Genthin eingesehen werden.

 

Sprechzeiten:

Montag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

Dienstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

Freitag 9:00-12:00 Uhr

 

Zur gleichen Zeit liegen die Unterlagen bei der Oberen Naturschutzbehörde des Landesveraltungsamtes, Zimmer 95, Dessauer Straße 70, 06118 Halle (Saale) zur Einsichtnahme aus.

 

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag 8:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

Freitag 8:00-12:00 Uhr

 

Es besteht die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen als Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt oder schriftlich bei der Oberen Naturschutzbehörde einzureichen

 

Unter der Internetadresse www.online-beteiligung.de/natura-lsa

wird bis zum 4. Dezember 2017 ein zusätzlicher Online-Service angeboten. Hierbei können alle Dokumente des Verordnungsentwurfes online eingesehen und Einwendungen ebenfalls digital und somit papierlos abgegeben werden. Das Landesamt empfiehlt diesen Service zu nutzen.

 

Der Bürgermeister

 

Pressemitteilung Nummer 276/2017

20. Oktober 2017

 

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