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Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

21. 08. 2017

Einheitsgemeinde „Stadt Genthin“

 

 

Am Sonntag, dem 24.09.2017, findet in diesem Jahr die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.

Ab sofort können Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Genthin (einschließlich ihrer Ortschaften) eingetragen sind, ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei

 

Stadt Genthin, Beratungsraum (Eingang Standesamt), Marktplatz 3, 39307 Genthin

 

• persönlich oder

• schriftlich beantragen.

 

Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

 

Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.

 

Für den Antrag sind folgende Angaben erforderlich:

• Familienname,

• Vornamen,

• Geburtsdatum und

• Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.

 

 

Der Bürgermeister

 

Pressemitteilung Nummer 186/2017

21. August 2017

 

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