Wasserturm | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wochenmarkt in Genthin

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 22. 06. 2017

In der Ausgabe des „Der Genthiner“ vom 18.06.2017 wurde ein Leserbrief zur Problematik der Betreibung des Wochenmarkts "Ist der Wochenmarkt in Genthin bald auch Geschichte?" veröffentlicht, nachzulesen im Internet:

https://www.der-burgspiegel.de/news/artikel/der-meinungsspiegel-7.html

 

Stellungnahme des Bürgermeisters der Stadt Genthin:

Ich lasse mich nicht öffentlich erpressen und stehe für rechtswidrige Absprachen in Hinterzimmern nicht zur Verfügung. Im Falle einer Kündigung werden wir prüfen, ob es für die Händler nicht deutlich günstiger wird, wenn wir entweder die Betreibung des Markts neu ausschreiben oder diesen sogar künftig selber betreiben und keiner mehr "mitverdient".

Die Messe- und Veranstaltungsagentur, Geschäftsführer Herr Bernd Gellesch, hat erneut und wie schon 2016 auf Grund geringer Erträge bzw. Verluste aus der Betreibung des Marktes, den Antrag gestellt, den Pachtpreis für die Nutzung des Marktplatzes zu senken.

2006 wurde die Betreibung des Wochenmarktes für den Zeitraum 14.07.2006 – 31.07.2007 mit jährlicher Verlängerungsmöglichkeit öffentlich ausgeschrieben und der Markt festgesetzt. Eine Kündigung ist drei Monate vor Ende des Vertrages, also zum 30.04. des laufenden Vertragsjahres, auszusprechen.

Es kam zum Vertragsschluss in Höhe von 16.500 € a 12 Raten von 1.375 € zzgl. Betriebskostenabschlag. Bei veranschlagten 430 m² Marktfläche und ca. 8maliger Nutzung je Monat wird ein Pachtpreis von 0,40 €/m² Nutzfläche als fest vereinbart gezahlt.

Herr Gellesch beruft sich darauf, dass er mit den öffentlichen Märkten der Kommunen und anderer Marktbetreiber in Konkurrenz steht und immer weniger Händler wegen der hohen Mietpreise nach Genthin kommen wollen. Dadurch dünnt sich sein Angebot immer weiter aus und die Attraktivität des Platzes leidet. Insbesondere öffentliche Märkte verlangen ein geringeres Entgelt.

Die Stadtverwaltung kann und darf den Pachtpreis nicht ohne weiteres senken.

Die Durchführung einer Ausschreibung vor der Vergabe des jetzigen Wochenmarktes bindet die Stadt und den Betreiber. Die Senkung des Pachtpreises würde eine Verzerrung des Wettbewerbs unter Marktbetreibern bedeuten. Es müsste zur Ermittlung des marktüblichen Preises eine Neuausschreibung des Wochenmarktes erfolgen. Der Vergleich mit anderen Städten und deren Pachtpreisen ist nicht zielführend, denn der Erfolg eines Wochenmarktes für den Betreiber lässt sich nicht nur an anhand von Einwohnerzahlen, Einkommensstatistiken und Marktflächen beschreiben, sondern auch am Geschick des Marktbetreibers und dem Zulassen weiterer Händler, die unseres Wissens nach zum Teil abgewiesen werden. Entsprechende Beschwerden sind immer wieder bei uns eingegangen.

Dies war schon 2016 Gegenstand der Antwort an Herrn Gellesch. Eine Kündigung erfolgte bisher nicht. Es wird auch davon ausgegangen, dass eine Neuausschreibung Angebote erbringen wird. Herr Gellesch kündigte regelmäßige an, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Diese Möglichkeit sieht der laufende Vertrag nicht vor. Einzige Möglichkeit ist die fristgerechte Kündigung. Diese liegt bis heute nicht vor.

 

Der Bürgermeister

Pressemitteilung Nummer 133/2017

22. Juni 2017

 

Avacon neu

 

BMFSFJ

 

B

Demokratie

Informationsbroschüre Genthin      Leben in der Feuerwehr