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Genehmigung der 1. Änderung der Hauptsatzung

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 22. 03. 2017

Der Landkreis Jerichower Land hat mit Schreiben vom 17.03.2017 die am 23.02.2017 durch den Stadtrat beschlossene 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Genthin genehmigt.

 

 

Der Bürgermeister

Pressemitteilung Nummer 57/2017

22. März 2017

 

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