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Grünabfallsammelplätze in Parchen, Gladau und Tucheim

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 24. 02. 2017

Die Stadt Genthin hat mit dem Landkreis Jerichower Land einen Vertrag abgeschlossen und betreibt im Zeitraum von März bis einschließlich November 2017 die Grünabfallsammelplätze in Parchen, Gladau und Tucheim. Es handelt sich dabei um die gleichen Standorte wie im letzten Jahr. Die Plätze sind außer an Feiertagen dienstags von 14:00 bis 17:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Die erste Annahme erfolgt demnach am 04.03.2017.

Die Abgabe von Grünabfällen wird während der Öffnungszeiten beaufsichtigt. Das Aufsichtspersonal ist zur Kontrolle der Anlieferungsberechtigung befugt. Anlieferungsberechtigt sind private Haushalte sowie Unternehmen und Institutionen aus dem Jerichower Land, soweit sie an das Entsorgungssystem angeschlossen sind und dafür einen Gebührenbescheid erhalten. Andere Anlieferer werden zurückgewiesen.

Grünabfall sind unbehandelte pflanzliche Abfälle. Dazu zählen Rasenschnitt, Baum- und Strauchschnitt, Wurzelholz, Laub, Grasmahd. Ausgeschlossen sind biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle.

Wenn es zu einer ungeordneten Ablagerung von Grünabfällen, z. B. vor der Zaunanlage der Grünschnittsammelplätze außerhalb der Öffnungszeiten kommt, werden die Plätze nicht weiter betrieben und geschlossen, da diese zusätzlichen Kosten weder durch den Landkreis noch durch die Stadt Genthin getragen werden können.

Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Grünabfallsammelplatze werden die Bürger deshalb gebeten, die Aushänge an den Grünabfallsammelplätzen zu beachten und den Weisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.

 

 

Der Bürgermeister

Pressemitteilung Nummer 34/2017

24. Februar 2017

 

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