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Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 11. 01. 2017

Mit Schreiben vom 11.01.2017 hat der Landkreis Jerichower Land die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 ohne Auflagen und uneingeschränkt genehmigt und die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt vom 16.01. bis 25.01.2017 während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung, Zimmer 2 a, Marktplatz 3, 39307 Genthin, zur Einsichtnahme aus.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommunen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

 

1. im Ergebnisplan mit dem

a. Gesamtbetrag der Erträge auf                22.242.200 Euro

b. Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  22.242.200 Euro

 

2. im Finanzplan mit dem

a. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                            21.452.500 Euro

b. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                 20.258.500 Euro

c. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 

    auf                                                                     4.623.500 Euro

d. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

     auf                                                                    4.489.300 Euro

e. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf                1.952.300 Euro

f. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf                2.512.400 Euro

festgesetzt.

Eine Kreditermächtigung sowie eine Verpflichtungsermächtigung werden nicht veranschlagt.

Die neuen Steuersätze sind in der Hebesatzsatzung vom 22.09.2016 festgesetzt.

 

 

Der Bürgermeister

Pressemitteilung Nummer 3/2017

11. Januar 2017

 

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