Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017
Mit Schreiben vom 11.01.2017 hat der Landkreis Jerichower Land die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 ohne Auflagen und uneingeschränkt genehmigt und die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes zur Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung wird im nächsten Amtsblatt veröffentlicht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt vom 16.01. bis 25.01.2017 während der Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung, Zimmer 2 a, Marktplatz 3, 39307 Genthin, zur Einsichtnahme aus.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommunen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
1. im Ergebnisplan mit dem
a. Gesamtbetrag der Erträge auf 22.242.200 Euro
b. Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 22.242.200 Euro
2. im Finanzplan mit dem
a. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 21.452.500 Euro
b. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 20.258.500 Euro
c. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
auf 4.623.500 Euro
d. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
auf 4.489.300 Euro
e. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 1.952.300 Euro
f. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 2.512.400 Euro
festgesetzt.
Eine Kreditermächtigung sowie eine Verpflichtungsermächtigung werden nicht veranschlagt.
Die neuen Steuersätze sind in der Hebesatzsatzung vom 22.09.2016 festgesetzt.
Der Bürgermeister
Pressemitteilung Nummer 3/2017
11. Januar 2017