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Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder für das Schuljahr 2018/2019

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 10. 01. 2017

Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2011 bis 30.06.2012 geboren wurden und somit im Jahr 2018 schulpflichtig werden, müssen von ihren Erziehungsberechtigten an der zuständigen Grundschule der Stadt Genthin angemeldet werden.

 

In den zuständigen Grundschulen besteht die Möglichkeit der Anmeldung wie folgt:

 

Vorzulegen ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch. Das Kind ist durch die Erziehungsberechtigten persönlich vorzustellen.

 

Grundschule Uhland, Guerickestraße 11, Tel.: 03933 820050

Montag, dem 20.02.2017 von 12.30 bis 17.00 Uhr

Donnerstag, dem 23.02.2017 von 07.30 bis 12.30 Uhr

 

Grundschule Stadtmitte, Jahnstraße 4, Tel.: 03933 2081

(GS Stadtmitte verschickt Elternbriefe)

Montag, dem 27.02.2017 von 14.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag, dem 28.02.2017 von 14.00 bis 16.00 Uhr

 

Grundschule Diesterweg, Jungfernsteg 2 a, Tel.: 03933 805264

Dienstag, dem 21.02.2017 von 08.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch, dem 22.02.2017 von 12.00 bis 17.00 Uhr

 

Grundschule Tucheim

Mittwoch, dem 08.02.2017 von 08.00 bis 16.00 Uhr

An der Grundschule Tucheim ist gleichzeitig der Termin der ärztlichen Untersuchung.

 

Die Übersicht der Zuordnung der Straßen für die Grundschulen liegt in den Kindertageseinrichtungen aus und ist in den Schaukästen veröffentlicht.

 

Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin für Schulen/Soziales/Senioren, Marktplatz 3, Rathaus, Zimmer 2.03 oder telefonisch unter 03933 876-214.

 

 

Der Bürgermeister

Pressemitteilung Nummer 2/2017

10. Januar 2017

 

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