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Ausschreibung für eine Stelle als staatlich anerkannte/r Erzieher/in in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Genthin

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 26. 10. 2016

Die Stadtverwaltung Genthin beabsichtigt

 

zum 1. Januar 2017 eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in unbefristet in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Genthin einzustellen.

 

Fachliche Voraussetzungen:

- abgeschlossene Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten

  Erzieherin/Erzieher

- fundierte Kenntnisse in der Umsetzung des Bildungsplanes

  Sachsen-Anhalt

- Berufserfahrung und Kenntnisse in der Betreuung, Erziehung

  und Bildung von Kindern im  Krippen-, Kindergarten- und

  Hortbereich sowie in der Elternarbeit

 

Weiterhin sollten Sie:

- hohes Engagement für Kinder und Ihre pädagogische Arbeit

  zeigen sowie Spaß und Freude an der Arbeit in einer

  Kindertagesstätte haben

- sich mit unserem pädagogischen Konzept identifizieren und

  gleichzeitig selbstbewusst und offen kreative Ideen in das

  Team einbringen können

- großes Interesse an Ihrer persönlichen und fachlichen

  Weiterentwicklung haben

 

Ihre wesentlichen Aufgaben sind u.a.:

- liebevolle und aufmerksame Begleitung der Kinder auf ihrem

  Weg zu selbstbewussten, selbstständigen und starken

  Menschen

- Schaffen einer pädagogischen Umgebung, die die

  Selbstbildung der Kinder anregt

- Mitwirkung bei der Umsetzung der gesetzlich festgelegten

  Ziele und Aufgaben von Kindertagesstätten und des

  Trägerauftrages in einer einrichtungsbezogenen

  pädagogischen Konzeption

- regelmäßige Beobachtung, Begleitung und Dokumentation der

  eigenen Bezugskinder

- Durchführung der Elterngespräche

- Übernahme von Aufgaben und Verantwortung in einem

  gleichberechtigten Team

 

Das bieten wir Ihnen:

- ein Beschäftigungsverhältnis mit 30 Wochenstunden, montags

  bis freitags täglich 6  Stunden

- die Stelle ist unbefristet

- Entlohnung nach dem TVöD/VKA für Beschäftigte im Sozial-

  und Erziehungsdienst EG S 8a

 

Wenn Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Richten Sie diese bitte bis zum 14. November 2016 an:

 

Stadt Genthin

Marktplatz 3

39307 Genthin

 

Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber mit Ablauf des 31. März 2017 vernichtet. Gesonderte Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt.

 

 

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