Ausschreibung für eine Stelle als staatlich anerkannte/r Erzieher/in in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Genthin
Die Stadtverwaltung Genthin beabsichtigt
zum 1. Januar 2017 eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in unbefristet in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Genthin einzustellen.
Fachliche Voraussetzungen:
- abgeschlossene Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten
Erzieherin/Erzieher
- fundierte Kenntnisse in der Umsetzung des Bildungsplanes
Sachsen-Anhalt
- Berufserfahrung und Kenntnisse in der Betreuung, Erziehung
und Bildung von Kindern im Krippen-, Kindergarten- und
Hortbereich sowie in der Elternarbeit
Weiterhin sollten Sie:
- hohes Engagement für Kinder und Ihre pädagogische Arbeit
zeigen sowie Spaß und Freude an der Arbeit in einer
Kindertagesstätte haben
- sich mit unserem pädagogischen Konzept identifizieren und
gleichzeitig selbstbewusst und offen kreative Ideen in das
Team einbringen können
- großes Interesse an Ihrer persönlichen und fachlichen
Weiterentwicklung haben
Ihre wesentlichen Aufgaben sind u.a.:
- liebevolle und aufmerksame Begleitung der Kinder auf ihrem
Weg zu selbstbewussten, selbstständigen und starken
Menschen
- Schaffen einer pädagogischen Umgebung, die die
Selbstbildung der Kinder anregt
- Mitwirkung bei der Umsetzung der gesetzlich festgelegten
Ziele und Aufgaben von Kindertagesstätten und des
Trägerauftrages in einer einrichtungsbezogenen
pädagogischen Konzeption
- regelmäßige Beobachtung, Begleitung und Dokumentation der
eigenen Bezugskinder
- Durchführung der Elterngespräche
- Übernahme von Aufgaben und Verantwortung in einem
gleichberechtigten Team
Das bieten wir Ihnen:
- ein Beschäftigungsverhältnis mit 30 Wochenstunden, montags
bis freitags täglich 6 Stunden
- die Stelle ist unbefristet
- Entlohnung nach dem TVöD/VKA für Beschäftigte im Sozial-
und Erziehungsdienst EG S 8a
Wenn Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Richten Sie diese bitte bis zum 14. November 2016 an:
Stadt Genthin
Marktplatz 3
39307 Genthin
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber mit Ablauf des 31. März 2017 vernichtet. Gesonderte Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt.