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Die Stadt Genthin erhebt keine Winterdienstgebühren mehr ab 01.01.2016

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 28. 07. 2016

Mit dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Genthin vom 23.06.2016 über die Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsgebührensatzung, Beschluss-Nr. 2014-2019/SR-149, werden keine Winterdienstgebühren mehr erhoben. Die Satzungen treten rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft und wurden im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Genthin vom 01.07.2016, Ausgabe 09/2016, veröffentlicht.

 

Aus diesem Grund werden mit dem Bescheid vom 05.08.2016 die Abgaben-Änderungsbescheide versendet. Diese berücksichtigen mit der Fälligkeit 15.08.2016 die Aufhebung der Winterdienstgebühren oder die Änderung der bisher festgesetzten Straßenreinigungsgebühren mit Winterdienst nunmehr ohne die Winterdienstgebühr.

 

 

Der Bürgermeister

Pressemitteilung Nummer 130/2016

28. Juli 2016

 

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