Die Stadt Genthin erhebt keine Winterdienstgebühren mehr ab 01.01.2016
Mit dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Genthin vom 23.06.2016 über die Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsgebührensatzung, Beschluss-Nr. 2014-2019/SR-149, werden keine Winterdienstgebühren mehr erhoben. Die Satzungen treten rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft und wurden im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Genthin vom 01.07.2016, Ausgabe 09/2016, veröffentlicht.
Aus diesem Grund werden mit dem Bescheid vom 05.08.2016 die Abgaben-Änderungsbescheide versendet. Diese berücksichtigen mit der Fälligkeit 15.08.2016 die Aufhebung der Winterdienstgebühren oder die Änderung der bisher festgesetzten Straßenreinigungsgebühren mit Winterdienst nunmehr ohne die Winterdienstgebühr.
Der Bürgermeister
Pressemitteilung Nummer 130/2016
28. Juli 2016