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Abfuhr der Laubsäcke

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 10. 11. 2015

Die Abfuhr der Laubsäcke erfolgt in der 48. KW vom 23.11. bis 27.11.2015 im Stadtgebiet von Genthin. Die Laubsäcke sollen gut sichtbar vor die Grundstücke gestellt werden.

 

Es werden nur die von der Stadtverwaltung ausgeteilten blauen Säcke für die mit Straßenbäumen bestandenen Straßen mitgenommen.

 

In der Berliner Chaussee wird nur im Abschnitt bis zur Werderstraße abgefahren. Sollten im übrigen Bereich der Berliner Chaussee aufgrund von Laubanfall aus anderen öffentlichen Anlagen, wie z. B. Birkenwäldchen oder Kreuzungsbereich Breitscheidstraße, die Verwendung der ausgegebenen Säcke in Anspruch genommen worden sein, sind diese im nächstliegenden abzufahrenden Bereich abzustellen.

 

Recyclingsäcke o. ä. Behältnisse sowie organische Abfälle von privaten Grundstücken werden ebenfalls nicht abgefahren.

 

 

 

Der Bürgermeister

Pressemitteilung Nummer 215/2015

10. November 2015

 

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