Stellenausschreibung für eine Stelle als staatlich anerkannte/r Erzieher/in in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Genthin
Die Stadtverwaltung Genthin beabsichtigt
ab sofort und befristet bis 30. April 2016 eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in
in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Genthin einzustellen.
Fachliche Voraussetzungen:
- abgeschlossene Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher
- fundierte Kenntnisse in der Umsetzung des Bildungsplanes Sachsen-Anhalt
- Berufserfahrung und Kenntnisse in der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich sowie in der Elternarbeit
Weiterhin sollten Sie:
- hohes Engagement für Kinder und Ihre pädagogische Arbeit zeigen sowie Spaß und Freude an der Arbeit in einer Kindertagesstätte haben
- sich mit unserem pädagogischen Konzept identifizieren und gleichzeitig selbstbewusst und offen kreative Ideen in das Team einbringen können
- großes Interesse an Ihrer persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung haben
Ihre wesentlichen Aufgaben sind u.a.:
- liebevolle und aufmerksame Begleitung der Kinder auf ihrem Weg zu selbstbewussten, selbstständigen und starken Menschen
- Schaffen einer pädagogischen Umgebung, die die Selbstbildung der Kinder anregt
- Mitwirkung bei der Umsetzung der gesetzlich festgelegten Ziele und Aufgaben von Kindertagesstätten und des Trägerauftrages in einer einrichtungsbezogenen
pädagogischen Konzeption
- regelmäßige Beobachtung, Begleitung und Dokumentation der eigenen Bezugskinder
- Durchführung der Elterngespräche
- Übernahme von Aufgaben und Verantwortung in einem gleichberechtigten Team
Das bieten wir Ihnen:
- ein Beschäftigungsverhältnis mit 30 Wochenstunden, montags bis freitags täglich 6 Stunden
- die Stelle ist befristet
- Entlohnung nach dem TVöD/VKA für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst EG S 6
Wenn Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Richten Sie diese bitte bis zum
10. August 2015 an:
Stadt Genthin
Marktplatz 3
39307 Genthin
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber mit Ablauf des 30. November 2015 vernichtet. Gesonderte Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt.
Der Bürgermeister
Pressemitteilung Nummer 138/2015
28. Juli 2015