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Stellenausschreibung für eine Stelle als staatlich anerkannte/r Erzieher/in in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Genthin

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 28. 07. 2015

Die Stadtverwaltung Genthin beabsichtigt

 

ab sofort und befristet bis 30. April 2016 eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in

 

in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Genthin einzustellen.

 

Fachliche Voraussetzungen:

- abgeschlossene Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher

- fundierte Kenntnisse in der Umsetzung des Bildungsplanes Sachsen-Anhalt

- Berufserfahrung und Kenntnisse in der Betreuung, Erziehung und Bildung von  Kindern im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich sowie in der Elternarbeit

 

Weiterhin sollten Sie:

- hohes Engagement für Kinder und Ihre pädagogische Arbeit zeigen sowie Spaß und  Freude an der Arbeit in einer Kindertagesstätte haben

- sich mit unserem pädagogischen Konzept identifizieren und gleichzeitig  selbstbewusst und offen kreative Ideen in das Team einbringen können

- großes Interesse an Ihrer persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung haben

 

Ihre wesentlichen Aufgaben sind u.a.:

- liebevolle und aufmerksame Begleitung der Kinder auf ihrem Weg zu  selbstbewussten, selbstständigen und starken Menschen

- Schaffen einer pädagogischen Umgebung, die die Selbstbildung der Kinder anregt

- Mitwirkung bei der Umsetzung der gesetzlich festgelegten Ziele und Aufgaben von  Kindertagesstätten und des Trägerauftrages in einer einrichtungsbezogenen

pädagogischen Konzeption

- regelmäßige Beobachtung, Begleitung und Dokumentation der eigenen  Bezugskinder

- Durchführung der Elterngespräche

- Übernahme von Aufgaben und Verantwortung in einem gleichberechtigten Team

 

Das bieten wir Ihnen:

- ein Beschäftigungsverhältnis mit 30 Wochenstunden, montags  bis freitags täglich 6  Stunden

- die Stelle ist befristet

- Entlohnung nach dem TVöD/VKA für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst  EG S 6

 

Wenn Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen wollen, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Richten Sie diese bitte bis zum

10. August 2015 an:

 

Stadt Genthin

Marktplatz 3

39307 Genthin

 

Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber mit Ablauf des 30. November 2015 vernichtet. Gesonderte Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt.

 

Der Bürgermeister

Pressemitteilung Nummer 138/2015

28. Juli 2015

 

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