Bodenordnungsverfahren „Fiener Bruch“
Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 21. 05. 2015
Im Rahmen des Bodenordnungsverfahren „Fiener Bruch“ hat sich die Stadt Genthin im Jahr 2009 verpflichtet, einen Eigenanteil in Höhe von 200.000 € zu leisten. Davon wurden in den Jahren 2011 bis 2013 insgesamt 18.000 € für Vermessungskosten bereitgestellt. Für die Baumaßnahmen wird in diesem Jahr ein städtischer Anteil von 91.000 € zur Auszahlung kommen. Damit leistet die Stadt Genthin einen wesentlichen Beitrag zum Vorankommen des Verfahrens und der Weiterentwicklung der Ortschaft Tucheim.
Der Bürgermeister
PressemitteilungNummer 090/2015
21. Mai 2015
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