Absolutes Halteverbot ab dem 23.03.2015 in der Karower Straße

Einheitsgemeinde Stadt Genthin, den 19. 03. 2015

Mit der Fortsetzung der Baumaßnahme B1 OD Genthin zwischen Tankstelle und Anbindung an den ersten Bauabschnitt wird das straßenbegleitende Parken im Bereich der Karower Straße vom Kreishaus bis zur Nr. 30 ab 23.03.2015 aufgehoben und ein absolutes Haltverbot angeordnet.

 

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, die geänderte Verkehrssituation zu beachten.

 

Der Bürgermeister

Pressemitteilung Nummer 048/2015

19. März 2015