Sperrung der Parchener Bachbrücke (B1)

Wie die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Jerichower Land bekannt gab, wird ab dem 13.07.2026 die Genthiner Straße in Parchen im Bereich der Brücke für alle Verkehrsarten vollgesperrt werden. Voraussichtlich werden die Instandsetzungsarbeiten an der Brücke bis zum 14.08.2026 andauern, sodass sich alle Verkehrsteilnehmer auf entsprechende Einschränkungen einstellen müssen. 

 

Fußgänger und Radfahrer haben weiterhin die Möglichkeit den Bach über die Behelfsbrücke in der Parkstraße oder die Brückenanlage in der „alten“ Genthiner Straße zu überqueren. Eine Verkehrsfreigabe für PKW- oder LKW-Verkehr über das Brückenbauwerk der alten Genthiner Straße kann aufgrund des Alters und des Zustandes dieser Anlage nicht erfolgen, sodass die weiträumige Umleitungsstrecke genutzt werden muss. 

Die Umfahrung für den PKW-Verkehr erfolgt von Genthin aus über Hüttermühle, Dretzel, Gladau, Schattberge und Hohenseeden bis nach Parchen. Der LKW-Verkehr wird weiterhin über die bestehende Umleitungsstrecke von Genthin aus über Tucheim und Ziesar sowie im weiteren Verlauf der Landesstraße L 52 bis nach Burg umgeleitet. 

 

Änderungen und Ausfälle des öffentlichen Personennahverkehrs können auf der Internetseite der Nahverkehrsgesellschaft Jerichower Land eingesehen werden. 

 

FB Bau

Stadtverwaltung Genthin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Einheitsgemeinde Stadt Genthin
Mi, 01. Juli 2026

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