Bundesweite Gebührenerhöhung für Personalausweise ab dem 07.02.2026

Ab dem 07. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Das Bundesinnenministerium hat die Kosten angepasst, um gestiegene Verwaltungsaufwände und höhere Produktionskosten auszugleichen.

 

Die Anpassung betrifft alle Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit bei der Neubeantragung ihrer Dokumente.

 

Bürgerinnen und Bürger zahlen künftig

 

  • 27,60 Euro unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre)

  • 46,00 Euro ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre)

Wichtiger Hinweis zu Lichtbildern 

 

Bereits seit dem 01.05.2025 dürfen gemäß gesetzlichen Vorgaben nur ausschließlich digitale Lichtbilder für die Erstellung von Ausweisdokumenten verwendet werden. Lichtbilder in Papierform werden nicht mehr akzeptiert.

 

Für die Erstellung des digitalen Fotos haben Bürgerinnen und Bürger folgende Möglichkeiten:

 

  1. Direkt in der Meldebehörde: Das Foto wird vor Ort erstellt. (Gebühr von 6,00 Euro) 

  2. Externer Dienstleister: Fotos können bei zertifizierten Fotografen oder teilnehmenden Partnern angefertigt werden. In diesem Fall muss zur Beantragung lediglich der erhaltene Data-Matrix-Code vorgelegt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die Gültigkeit ihrer Dokumente rechtzeitig zu prüfen und Termine für eine Neubeantragung frühzeitig zu planen.

 

FB BOS

Stadt Genthin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Einheitsgemeinde Stadt Genthin
Fr, 06. Februar 2026

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