Führungszeugnisse
Allgemeine Informationen
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt. Den Antrag können Sie in der Meldebehörde der Stadt Genthin stellen, wenn Sie in Genthin oder einem Ortsteil von Genthin gemeldet sind.
Ein Antragsvordruck kann im Internet nicht zur Verfügung gestellt werden, da nach den z.Z. geltenden gesetzlichen Vorschriften der Antrag persönlich gestellt werden muss. Zur Beantragung ist der Personalausweis mitzubringen.
Führungszeugnisse für Minderjährige können nur durch die Sorgeberechtigten beantragt werden.
Für die Erstellung des Führungszeugnisses sind 13,- Euro zu zahlen. Die Lieferzeit beträgt ca. 10 Werktage
Sprechzeiten der Meldebehörde |
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Montag |
09:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr |
13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch |
geschlossen |
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Donnerstag |
09:00 - 12:00 Uhr |
13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag |
09:00 - 12:00 Uhr |
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Tel.-Nr. 03933 / 876 - 208, -209, -190 |
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Fax-Nr. 03933 / 876 - 140 |
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E-Mail: stadtverwaltung@stadt-genthin.de |
Ansprechpartner
Fachbereich Bürger, Organisation und Soziales (BOS)Marktplatz 3
39307 Genthin